Frankfurt (DT/KNA) Nach Einschätzung des Hamburger Juristen Reinhard Merkel könnte das Kopftuchurteil langfristig die Ausübung von Religionsfreiheit einschränken. Wenn der Schulfrieden durch eine kopftuchtragende Lehrerin akut bedroht ist, muss sie es künftig im Unterricht ablegen. „Die Ausübung eines Grundrechts, heißt das, endet an ihrer öffentlichen Missbilligung durch andere“, schreibt Merkel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstag). Die Bekenntnisfreiheit hänge nun von der Willkür Dritter ab, von einem möglichen „schieren Unwillen, jene Grundrechtsausübung hinzunehmen“. Damit verspreche das Urteil mehr, als es letztlich gewähre.