Straßburg (DT/KAP) Großbritannien hat sich vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) gegen eine vermeintliche Bevorzugung religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz ausgesprochen. Die Religionsfreiheit sei wichtig, aber „kein absolutes Recht“, sagte der britische Vertreter am Dienstag bei einer Anhörung in Straßburg. Es gebe keinen Anspruch darauf, während der Arbeit ohne Einschränkungen seinen religiösen Überzeugungen folgen zu dürfen. Die Vertreter der Kläger sahen dagegen das Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Das Verbot, ein Schmuckkreuz bei der Arbeit zu tragen, könne zu einen Dammbruch führen und dafür verantwortlich sein, dass das Recht auf Religionsfreiheit nicht mehr ernst genommen würde.