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Beim Namen genannt

Der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee hat das Karlsruher Urteil zum Sonntagsschutz positiv bewertet. Isensee sagte am Donnerstagabend in Berlin, die Begründung der Richter „spreche ihm aus dem Herzen“. Von der Entscheidung, die die Berliner Regelung von vier verkaufsoffenen Adventssonntagen für verfassungswidrig erklärt hat, gehe ein „heilsamer Impuls“ aus, so der Jurist und Staatsphilosoph. Der Grundgesetzartikel zum Sonntagsschutz sei bisher zu sehr „vernachlässigt“ worden.

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