MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Beim Namen genannt

Beim Namen genannt
|

Norbert Geis MdB, CSU-Rechtsexperte hat die religiöse Beschneidung von Jungen mit Blick auf das Kindeswohl verteidigt. „Es geht um das Wohl des Kindes“, sagte der Bundestagsabgeordnete der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ (Donnerstag). „Ich sehe deshalb körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit nicht als Gegensatz.“ Der Politiker nahm damit Stellung zu einem Urteil des Kölner Landgerichts. Die Richter hatten im Mai religiöse Beschneidung als unzulässige Körperverletzung gewertet. Religionsfreiheit und Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie eine spätere eigene Entscheidung des Kindes abwarteten.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben