Norbert Geis MdB, CSU-Rechtsexperte hat die religiöse Beschneidung von Jungen mit Blick auf das Kindeswohl verteidigt. „Es geht um das Wohl des Kindes“, sagte der Bundestagsabgeordnete der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ (Donnerstag). „Ich sehe deshalb körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit nicht als Gegensatz.“ Der Politiker nahm damit Stellung zu einem Urteil des Kölner Landgerichts. Die Richter hatten im Mai religiöse Beschneidung als unzulässige Körperverletzung gewertet. Religionsfreiheit und Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie eine spätere eigene Entscheidung des Kindes abwarteten.