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Beim Namen genannt

Ernst-Wolfgang Böckenförde, Jurist und Verfassungsrechtler (Foto: dpa), hat die Präimplantationsdiagnostik (PID) als eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Menschenwürde bezeichnet. Die Würde, die ein fertiges Wesen auszeichne, lasse sich „nicht von seinem Lebensprozess abspalten“, schrieb der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht in einem Beitrag der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montag). Am Donnerstag debattiert der Bundestag über die gesetzliche Zulassung der PID. Es sei „gesicherte naturwissenschaftliche Erkenntnis“, dass mit der Verschmelzung von Samenzelle und Ei ein neues und eigenständiges menschliches Lebewesen entstehe, argumentiert Böckenförde. „Hier, ...

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