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Auch totgeborene Kinder unter 500 Gramm erfassen

Berlin (DT/KNA) Standesämter sollten nach Ansicht des Bundestagspetitionsausschusses auch totgeborene Kinder unter 500 Gramm in das Personenstandsregister aufnehmen. Der Ausschuss beschloss am Mittwoch in Berlin, eine entsprechende öffentliche Petition an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen weiterzuleiten. Die Petenten beklagen darin, dass solche Kinder rein rechtlich nicht existiert hätten und nirgendwo statistisch registriert würden. Nach geltendem Recht nehmen Behörden Fehlgeburten, also Kinder unter einem Gewicht von 500 Gramm, nicht in das Personenstandsregister auf. Da Kinder mit weniger als 500 Gramm Geburtsgewicht inzwischen Überlebenschancen hätten, fordern die Petenten die Gewichtsgrenze abzuschaffen.

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