New York (DT/dpa) Ein US-Gericht hat die Klage von Tierschützern abgewiesen, Schimpansen dem Menschen teilweise rechtlich gleichzustellen. Ein Schimpanse sei keine „Person“ gemäß des sogenannten „Habeas Corpus“, hieß es am Donnerstag in einer schriftlichen Urteilsbegründung des Gerichts in Albany im Bundesstaat New York. Der Begriff „Habeas Corpus“ („Du habest den Körper“) wurde im Mittelalter in Haftbefehlen verwendet. In der englischen Habeas-Corpus-Akte wurde 1679 festgehalten, dass jede Verhaftung eines englischen Untertans begründet und von einem Richter geprüft werden muss. Dieses Prinzip ist auch in der US-Verfassung enthalten. Um darunterzufallen, müssten Schimpansen aus Sicht des ...