MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Trends

Bestattungskosten auch für unbeliebte Verwandte Bestattungskosten (Symbolfoto: dpa) müssen nach einer Gerichtsentscheidung auch für Verwandte übernommen werden, die man nicht mag. Selbst bei geringem Kontakt springt nur dann der Sozialhilfeträger ein, wenn den verwandten Hinterbliebenen die Übernahme der Kosten wirtschaftlich oder persönlich nicht zugemutet werden kann. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hervor. Je geringer der Verwandtschaftsgrad, desto höher die Chance, nicht zahlen zu müssen: Fehlende Nähe zwischen Geschwistern führt nach dem Urteil allerdings nicht zur Unzumutbarkeit. Im konkreten Fall wollte eine Schwester wegen angeblich zerrütteter ...

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich