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Nicht am Karfreitag

Oberverwaltungsgericht untersagt Beschneidungsfeier

Münster (DT/KNA) Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag in Köln untersagt. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln und eine Verfügung der Stadt Köln. Die in Köln geplante Feier mit mindestens 400 Gästen in einer Gaststätte sehe neben Koranlesungen Musik, Tanz und Festessen vor und habe damit auch unterhaltenden Charakter, heißt es im am Dienstag in Münster veröffentlichten OVG-Beschluss. Deshalb sei die Feier nach dem NRW-Feiertagsgesetz nicht zulässig; es schütze den christlichen Karfreitag als stillen Feiertag und Tag der Trauer.

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