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Menschenrechtsstreit um Grabschmuck

London (DT/KNA) Ein britisches Kirchengericht hat die Beschwerde einer Witwe abgewiesen, die die Menschenrechte ihres verstorbenen Mannes verletzt sah. Wie der „Daily Telegraph“ (Montag) weiter berichtete, reagierte die Frau auf die Entfernung von Schmuck neben dem Grab ihres Gatten. Sie bezeichnete die allgemeine Aktion der Kirchengemeinde gegen eine ausufernde Gestaltung der Gräber durch Andenken wie Plastikwindmühlen, Vogelattrappen oder bemalte Steine als Vandalismus. Sie beantragte eine Exhumierung des Toten, um ihn in ihrem eigenen Garten zu begraben. Dies wies das Kirchengericht der Diözese Ely ab. Die Europäische Menschenrechtskonvention gelte nicht für Tote, hieß es demnach zur Begründung.

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