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Kommentar: Gut gemeint, aber tödlich

Von Johannes Seibel

Ob Sterbehilfe wie jetzt im Schweizer Kanton Waadt (siehe obige Meldung), PID oder Abtreibung – in Fragen, wie das Leben von seiner Zeugung bis zum natürlichen Tod geschützt werden kann, das elementarste, weil alle anderen Rechte erst ermöglichende und garantierende Menschenrecht, gehen diejenigen, die umgekehrt das Selbstbestimmungsrecht des Menschen zum ersten Recht machen und so über das Existenzrecht stellen wollen, nach der gleichen Taktik vor: Sie fordern die vollständige Freigabe der Sterbehilfe, PID oder Abtreibung in dem Wissen, dass dies zwar nicht durchsetzbar ist, aber die gesellschaftliche Konsens- und Kompromissmaschine anwirft.

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