Berlin (DT/KNA) Die Bundesregierung will hauptamtliche Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe gesetzlich zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichten. Damit greift das Bundesfamilienministerium in dem am Dienstag vorgestellten Entwurf eines Kinderschutzgesetzes Forderungen der Runden Tische „Sexueller Kindesmissbrauch“ und „Heimerziehung“ auf. Für Ehrenamtliche solle solch ein Zeugnis allerdings nicht Pflicht werden, erklärte Familienministerin Kristina Schröder (CDU). Sonst „könnte der Eindruck eines Generalverdachts entstehen, der das freiwillige Engagement womöglich einschränkt“.