Straßburg (DT/KNA) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Türkei wegen Verstößen gegen die Versammlungsfreiheit und Misshandlungen in Polizeigewahrsam verurteilt. Am Dienstag gaben die Straßburger Richter einem türkischen Staatsbürger Recht, der von zwei Polizisten bei einer Befragung zusammengeschlagen worden war. Er erhielt 19 500 Euro Schadenersatz. In zwei weiteren Verfahren sprach der Gerichtshof drei türkischen Lehrern Schadenersatz zu, weil die Schulbehörden sie wegen der Teilnahme an Treffen einer linken Partei beziehungsweise einer Gewerkschaft gemaßregelt hatte. Straßburg sah darin einen Verstoß gegen das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.