Im Jahr 1401 verkaufte Emont vanme Cuesin sein Recht an einem Turm auf der Stadtmauer an die Stadt Köln. Mit einer Urkunde wurde der Vorgang geregelt. Außerdem ist in dem mittelalterlichen Dokument festgehalten, dass des Ritters Tochter Beelgin, wenn sie mündig wird, ebenfalls auf ihre Erbrechte an dem Turm am Holzmarkt verzichtet. Dafür bürgten ihr Onkel Heinrich vanme Cuesin sowie Goedart Grijn der Junge. Das Spannende an diesem Immobiliengeschäft ist nicht so sehr des Ritters Verzicht auf eine Wohnung in exquisiter Lage. Es ist vielmehr der Umstand, dass dieses Geschäft so genau und mit Namensnennung der Beteiligten schriftlich fixiert worden ist.
Die Kölner Schreinsbücher als Vorläufer des Grundbuchs
Die Kirchengemeinden des Mittelalters institutionalisierten den Umgang mit Liegenschaften. Von Constantin Graf von Hoensbroech