Berlin (DT/KNA) In Berlin sind in diesem Jahr der zweite und der vierte Adventssonntag verkaufsoffen. Am 3. und 19. Dezember dürfen die Läden und weitere Verkaufsstellen zwischen 13 und 20 Uhr Waren anbieten, wie die Senatorin für Verbraucherschutz, Katrin Lompscher (Die Linke), am Montag in Berlin erklärte. Die Ausnahmeregelung erfolgt auf der Grundlage des neuen Berliner Ladenöffnungsgesetzes. Es erlaubt maximal zwei verkaufsoffene Adventssonntage. Die frühere Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der Kirchen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Vor allem monierte Karlsruhe die vier verkaufsoffenen Adventssonntage, weil dies die im Grundgesetz verankerte Sonntagsruhe aushöhle.