Das umstrittene Vereinslied von Fußball-Bundesligist Schalke 04 beleidigt laut einem Expertengutachten nicht den islamischen Propheten Mohammed. Der Text lasse keine Verunglimpfung des Religionsstifters erkennen und falle nicht unter das strafrechtliche Verbot der Verunglimpfung religiöser Bekenntnisse, erklärte der Islamwissenschaftler Bülent Ucar in dem Gutachten, das der Gelsenkirchener Verein in Auftrag gegeben hatte und am Donnerstag auf seiner Webseite veröffentlichte.