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Beim Namen genannt

Beim Namen genannt

Die Schweizer Justiz hat die Klage gegen den Churer Bischof Vitus Huonder (Foto: IN) abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft in Chur stellte das Verfahren am Freitag ein. Der Schwulenverband Pink Cross hatte Huonder vorgeworfen, in einer Rede zu Gewalt gegen Homosexuelle aufgerufen zu haben. Die Aussagen des Bischofs seien jedoch nicht eindeutig in diese Richtung zu deuten, befand die Staatsanwaltschaft. Das Bistum Chur reagierte mit Genugtuung. Huonder hatte in einem Vortrag Ende Juli unter anderem Bibelstellen aus dem alttestamentlichen Buch Levitikus zitiert. Darin werden sexuelle Handlungen zwischen Menschen gleichen Geschlechts als „Gräueltaten“ bezeichnet, die „mit dem Tod bestraft“ werden. Diese zitierten ...

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