Johannes-Wilhelm Rörig, der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, hat es begrüßt, dass Forderungen Betroffener im Koalitionsvertrag enthalten sind. So sollen laut Vertrag künftig Sexualstraftaten deutlich später verjähren. Zudem sei es positiv, dass es weiterhin die Stelle eines Opferbeauftragten geben solle, erklärte Rörig in Berlin. Nun komme es auf die Ausgestaltung an. Wichtig sei, dass die Unabhängigkeit der Stelle sichergestellt, die Kompetenzen klar definiert und ein dementsprechendes Budget bereitgestellt werde. Künftig soll laut Vertrag die strafrechtliche Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht vor deren 30. Lebensjahr einsetzen. Die Stelle eines Missbrauchsbeauftragten soll erhalten bleiben.