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Beim Namen genannt

Dieter Hundt, Arbeitgeberpräsident (Foto: dpa), hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern kritisiert. Die Bundesregierung solle „sorgfältig prüfen“, ob sie dagegen Rechtsmittel einlegen wolle, forderte Hundt im „Hamburger Abendblatt“ (Samstag). Fachleute hätten an der richterlichen Entscheidung „erhebliche Zweifel“. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hatte einer Altenpflegerin Recht gegeben, der wegen ihrer Kritik an den Zuständen in einem Heim fristlos gekündigt worden war. Die Straßburger Richter entschieden am Donnerstag, damit sei gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen worden. Das öffentliche Interesse an ...

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