Die Aussagen von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer über das Video des YouTuber Rezos und dessen „Meinungsmache“ schlagen weiter hohe Wellen. Hans Mathias Kepplinger ist Kommunikationswissenschaftler und war von 1982 bis zu seiner Emeritierung 2011 Professor an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Er hat sich intensiv mit medienethischen Fragen beschäftigt. Im „Tagespost“-Interview äußert er sich über Rezo und die Folgen.
Kein Angriff auf die Meinungsfreiheit
Annegret Kramp-Karrenbauer habe „falsch reagiert“, so Kepplinger, doch „ein Angriff auf die Meinungsfreiheit war das bei weitem nicht“. Solche Überinterpretationen belegten, „dass der Wahlkampf begonnen hat und ein Teil der Medien sie wegen ihrer vorsichtigen Distanzierung von einigen Aspekten der Politik Merkels angreift“.
Meinungsmache bleibt erlaubt
Zur Frage grundsätzlicher Regeln im Internet für die Meinungsäußerung, erinnert Kepplinger an das seit Januar 2018 geltende „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Danach seien Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook und YouTube verpflichtet, Hasskommentare zu löschen. Die Meinungsmache durch den YouTuber Rezo sei aber auch nach dem neuen Gesetz erlaubt, „gleichgültig, ob Behauptungen richtig oder falsch sind und Belege korrekt oder manipulativ verwendet werden“.
DT (jobo)
Wie Professor Hans M. Kepplinger die Situation von Parteien und der Kirche im Umgang mit der veränderten Kommunikationskultur im Internet einschätzt und was er vom „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ hält, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost" vom 6. Juni 2019.