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Kinderrechte: „Das Ganze hat einen Placebo-Effekt“

Für den Präsidenten des Familienbunds der Katholiken (FDK), Stefan Becker, besteht keine Notwendigkeit, Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufzunehmen.
Bildungsministerin Karin Prien besucht Grundschule in Schilksee
Foto: Georg Wendt (dpa) | Die Schüler der 4. Klasse der Grundschule Schilksee, Gizem (10, l-r), Smilla (9) und Julius (9) sprechen am 18.09.2017 in Schilksee (Schleswig-Holstein) bei der Aktion «Kinderrechte ins Grundgesetz» mit der ...

Für den Präsidenten des Familienbunds der Katholiken (FDK), Stefan Becker, besteht keine Notwendigkeit, Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufzunehmen. Das erklärt Becker im Gespräch mit der „Tagespost“. „Ich habe ein wenig den Eindruck, das Ganze hat lediglich einen Placebo-Effekt: Man macht zwar ein schönes Gesetz, das am Ende aber nichts bringt“, bemängelt er. „Wir sind der Meinung, dass das Grundgesetz zusammen mit der Rechtsprechung der UN-Kinderrechtskonvention Kinder bereits jetzt vollumfänglich schützt.“ Wichtig sei, dass die Rechte von Kindern in der Realität umgesetzt werden. Dort müsse mehr passieren.

Zudem weist Becker darauf hin, dass Kinder bereits heute alle wichtigen Grundrechte hätten, wie etwa das Recht auf Gleichheit, Gesundheit, Bildung, Spiel oder Freizeit. Als Familienbund halte der FDK am Subsidiaritätsprinzip fest. „Der wesentliche Punkt im Grundgesetz ist doch: Es sind in erster Linie die Eltern, die dafür Sorge tragen, dass es den Kindern gut geht.“ Die Verantwortung solle gerade nicht an den Staat abgegeben werden, meint der FDK-Präsident. „Wir sehen die Gefahr, dass sich der Staat in die Verantwortlichkeiten einmischt, die in der Familie zu regeln sind.“ Eine Situation, in der ein Kind gegen seine Eltern klagen würde und sich dabei auf ein Grundrecht bezieht, sei da wenig förderlich.

Das ausführliche Interview lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 21. Juni.
DT

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