Die Präsidenten und Rektoren der in der ARKF zusammengeschlossenen fünf Hochschulen für Sozialwesen in Deutschland sind bestürzt über die noch nicht erfolgte Erteilung des „nihil obstat“ der vatikanischen Bildungskongregation für den wiedergewählten Rektor der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Prof. Dr. Ansgar Wucherpfennig SJ.
Hochproblematischer Vorgang
Sie sehen den Vorgang, mit dem sich auch der aktuelle Leitartikel in der Tagespost befasst, als hochproblematisch an, weil damit die Umsetzung einer regulär verlaufenen Wiederwahl eines hochangesehenen und erfahrenen Rektors angehalten wird. Ferner wird hier in die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre massiv eingegriffen, indem wissenschaftlich begründete und in einem Zeitungsinterview von Professor Wucherpfennig kurz skizzierte Überlegungen als Anlass genommen werden, die Unbedenklichkeitserklärung für das Rektorenamt nicht auszusprechen.
ARKF sieht Autonomie von Hochschulen gefährdet
Die ARKF solidarisiert sich mit Professor Wucherpfennig und hält das Vorgehen für nicht angemessen und unverhältnismäßig. Mit dem Vorgang ist auch die Reputation von kirchlichen Hochschulen und der in ihr tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gefährdet. Die Autonomie von Hochschulen, selbstredend auch katholischen, ist ein hohes Gut, gerade wenn diese die Mitgestaltung der Gesellschaft durch Forschung, Lehre, Weiterbildung und Transfer in unserer Zeit prägen sollen. Die ARKF fordert die Bildungskongregation auf, das bislang nicht gewährte „nihil obstat“ zu erteilen.
DT (jbj)
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