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Jurist Steinhöfel: Abweichende Meinungen müssen toleriert werden

Der Eindruck, man dürfe nicht mehr sagen, was man denkt, sei heute ein Massenphänomen, so der Hamburger Jurist Steinhöfel gegenüber der „Tagespost“. Meinungsfreiheit gehe weiter, als viele Bürger sich vorstellen könnten.
Jurist Steinhöfel zur Meinungsfreiheit
Foto: Jan Woitas (dpa-Zentralbild) | In einer freien und pluralistischen Gesellschaft müsse das Gemeinwesen abweichende Meinungen tolerieren, ohne dass der Äußernde mit Angriffen gegen seine Person rechnen muss, so Steinhöfel.

Die Meinungsfreiheit geht viel weiter, als viele Bürger sich das heute noch vorstellen können. Diese Ansicht vertritt der Hamburger Jurist Joachim Nikolaus Steinhöfel. Im Gespräch mit der „Tagespost“ erklärt er, dass die Rechtssprechung des Verfassungsgerichts dies bestätigte: „Das Anliegen, die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ansichten zu verhindern, ist ebenso wenig ein Grund, Meinungen zu beschränken, wie deren Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit“, heiße es laut dem Verfassungsgericht.

Gemeinwesen muss abweichende Meinungen tolerieren

Der Eindruck, man dürfe nicht mehr sagen, was man denkt, sei heute ein Massenphänomen. „Natürlich haben wir rechtliche Meinungsfreiheit“, so Steinhöfel. In einer freien, pluralistischen und demokratischen Gesellschaft sei es jedoch nicht nur erforderlich, dass keine staatliche Verfolgung drohe. „Sondern auch, dass das Gemeinwesen abweichende Meinungen toleriert, ohne dass der Äußernde mit finanziellen, beruflichen oder sozialen Nachteilen oder gar tätlichen Angriffen auf sich rechnen muss.“

Bekenntniszwang gehört zum Instrumentarium autoritärer Systeme

All dies geschehe jedoch fast täglich, so der Rechtsanwalt, der sich seit Jahren für die Meinungsfreiheit, insbesondere in sozialen Netzen, einsetzt. Rechtfertigungsdruck und Bekenntniszwang gehörten zum Instrumentarium autoritärer Systeme. Explizit kritisiert Steinhöfel die „abendlichen Talkshow-Tribunale“, in denen regelmäßig ein sprachlich meist bedingt talentiertes Opfer den Raubtieren zum Fraß vorgeworfen werde.

DT

Wie Steinhöfel den Fall des ehemaligen Handballprofis Stefan Kretzschmar beurteilt, der die Ansicht geäußert hatte, man könne in Deutschland keine gesellschafts- oder regierungskritische Meinung mehr haben, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 24. Januar 2019.

Themen & Autoren
Meinungsfreiheit Stefan Kretzschmar Verfassungsfeindlichkeit

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