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EU-Datenschutzgrundverordnung: "Auch die Kirche muss sich danach richten"

Eine neue Verordnung der EU soll den Missbrauch von persönlichen Daten vor allem im Internet eindämmen. Ihre konkrete Umsetzung stellt allerdings viele Institutionen vor Herausforderungen.
Datenschutz
Foto: Franz-Peter Tschauner (dpa) | Eine neue Verordnung der EU soll den Missbrauch von persönlichen Daten vor allem im Internet eindämmen. Foto: Franz-Peter Tschauner +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Dürfen Kirchenmitarbeiter bald keine Messengerdienste mehr nutzen? Können Fotos vom Pfarrfest nicht mehr veröffentlicht werden? Und was muss man beim Umgang mit Adressen beachten? Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirft auch bei kirchlichen und kirchennahen Institutionen viele Fragen auf. Seit mehreren Jahren arbeiten Experten daran, dass zum Stichtag alle Regelungen umgesetzt sind. Am 25. Mai tritt die Verordnung in Kraft, einen Tag vorher das neue Kirchendatenschutzgesetz (KDG). Mit dem KDG will die Kirche den Datenschutz an die EU-Regelung angleichen.

Jupp Joachimski gehört zu denen, die sich schon lange mit dem Thema befassen. Der Jurist ist gemeinsamer Datenschutzbeauftragter der bayerischen Bistümer. Die meisten Probleme erwartet er in Bezug auf Einwilligungen, etwa bei der Veröffentlichung von Fotos. "Einerseits soll es von Pfarrfesten oder Jugendtreffen ja Fotos geben, um den Zusammenhalt zu stärken und Gemeinschaft auszudrücken." Künftig braucht es eine schriftliche Genehmigung, um überhaupt Fotos machen zu dürfen - und eine weitere für das konkrete Bild, das im Pfarrbrief oder auf einer Internetseite veröffentlicht werden soll. "Ob sich das bewährt, wird sich zeigen", sagt der Experte.

Nutzer der Sozialen Netzwerke werden in diesen Tagen aufgefordert, den angepassten Regelungen zuzustimmen. "Die Leute sind von so etwas schnell genervt", sagt Joachimski. "Dabei sind sie kritisch, was den Datenschutz angeht - das zeigen die zahlreichen Debatten um Facebook."

Die Institutionen ihrerseits müssen im Zuge der Neuregelung einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen. Manche Pfarreien und Diakonate haben laut Joachimski spät angefangen, sich damit zu befassen. "Teils dachte man, der Diözesan-Datenschutzbeauftragte könne sich darum kümmern." Ein Irrtum: Dessen Funktion entspricht laut Joachimski dem TÜV, der überprüft, ob alles regulär läuft. Dafür, dass alles funktioniert, muss wiederum der betriebliche Datenschutzbeauftragte sorgen. Insbesondere für kleine Einrichtungen sei es jedoch schwierig, diese zusätzliche Aufgabe umzusetzen.

Der EU-Abgeordnete Axel Voss war zwischen 2012 und 2014 im Europaparlament mit für die Überarbeitung der Datenschutzgrundverordnung zuständig. "Mir war es wichtig, dass die besondere Rolle der Kirchen in der EU-Gesetzgebung zum Datenschutz berücksichtigt wird", sagt Voss. Artikel 91 der DSGVO gehe aus diesem Grund insbesondere auf die bestehenden Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften ein, so der CDU-Politiker. Wenn Kirchen zum Beispiel bereits Datenschutzverordnungen hätten und diese den Grundsätzen der neuen Regeln entsprächen, dürften sie bestehen bleiben, so Voss.

Es könne allerdings keinen "Freifahrtschein" für die Kirchen geben. "Auch Kirchen und kirchliche Organisationen müssen sich daher in Zukunft bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach den neuen gemeinsamen Grundprinzipien richten", so Voss. Generell gehe es um eine Harmonisierung der Datenschutzregeln in Europa - im Großen wie im Kleinen. Viele der nun verschärften Regeln seien aber besonders für größere Vereine wie den ADAC bestimmt und nicht für den Kirchengesangsverein.

Joachimski, der Fachmann für Datenschutz bei den Kirchen, zeigt sich zuversichtlich. Schon seit einer Weile laufen bundesweit Schulungen für kirchliche Mitarbeiter - nicht nur, um neue Regeln bekannt zu machen, sondern auch, um ein Bewusstsein für die Rechtslage zu schaffen. Schon seit 2017 wurden zahlreiche kirchliche Mitarbeiter angewiesen, den Messengerdienst WhatsApp, der sämtliche Nutzerdaten auf Servern speichert, von ihren Diensthandys zu löschen. Seelsorger beklagen, dass junge Menschen sie künftig als nicht erreichbar empfinden könnten.

Lösungen für solche Probleme zu finden und ein neues Bewusstsein zu schaffen, werde Zeit brauchen, sagt Joachimski. Aber: "Entgegen mancher Vorurteile ist die Kirche nicht schlecht aufgestellt, was diesen Aspekt der Digitalisierung angeht."

KNA (Franziska Broich, Paula Konersmann) / DT (jbj)

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