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20 Bürgermeister wollen Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Kinder seien als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft zu beteiligen, fordern 20 Bürgermeister deutscher Städte in einem gemeinsamen Aufruf. Die Forderung nach gesetzlichen Kinderrechten gibt es schon länger – wie auch begründete Kritik.
Debatte um Kinderrechte im Grundgesetz
Foto: Waltraud Grubitzsch (ZB) | Bisher seien die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland aber nur ein Flickenteppich, bemängeln die Unterzeichner.

Mit einem gemeinsamen Aufruf an Bund und Länder fordern 20 Bürgermeister deutscher Städte, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Darüber berichtet das UN-Kinderhilfswerk „Unicef“ in einer Mitteilung. Dem Aufruf zufolge sei für eine potenzielle Einführung zentral, dass dadurch das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werde und Kinder gemäß der UN-Kinderrechtskonvention beteiligt, geschützt und gefördert würden.

"Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft"
Gemeinsamer Aufruf der Bürgermeister

Wörtlich heißt es in dem Aufruf: „Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Diese Maxime sollte das Leitbild sowohl für das staatliche als auch das gesellschaftliche Handeln in ganz Deutschland sein.“ Bisher seien die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland aber nur ein Flickenteppich. „Damit Kinder- und Jugendbeteiligung nicht willkürlich ermöglicht oder verweigert wird, muss sie im Grundgesetz Einzug finden.“

Den Aufruf unterstützen laut Unicef die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Algermissen, Dormagen, Eltville, Garmisch-Partenkirchen, Hanau, Köln, Kürten, Lampertheim, Mannheim, Nauen, Oestrich-Winkel, Potsdam, Regensburg, Remchingen, Senftenberg, Stuttgart, Taunusstein, Wedemark, Wolfsburg und Weilerswist.

Die tägliche Praxis achtet die eigenen Rechte der Kinder nicht immer

Aus ihren kommunalen Erfahrungen heraus hätten die Unterzeichner erkannt, „dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft zu beteiligen sind.“ Dies entspreche noch nicht durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der täglichen Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltung und Politik. „Deshalb rufen die Kinderfreundlichen Kommunen dazu auf, die Kinderrechte als Grundrechte im Grundgesetz zu verankern.“

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Eine potenzielle Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist auch in der „Tagespost“ ausführlich thematisiert worden. Die Aktivistin Hedwig von Beverfoerde erklärte im Gespräch mit dieser Zeitung, Kinderrechte im Grundgesetz klinge „sympathisch und harmlos“. Doch dies täusche. „Es ist ein Trojaner. ,Kinderrechte' sind ein uralter Traum der politischen Linken, um das Elternrecht zu schwächen.“

Aktivistin von Beverfoerde sieht Kinderrechte im Grundgesetz kritisch

Beverfoerde zufolge sei das Thema „Kinderrechte“ größer als die Frage nach deren Einfügung ins Grundgesetz. „Meines Erachtens haben wir es hier wieder mit einer ganzen Ideologie zu tun, die ihren Ursprung in der 68er Bewegung hat und seit ein paar Jahren undemokratisch von oben nach unten in unseren Schulen und Kindertagesstätten eingeführt und vorangetrieben wird.“

DT/mlu

Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.

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Maximilian Lutz Demokratie UN-Kinderrechtskonvention UNICEF

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