Seit nunmehr acht Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für Deutschland verbindlich. Damit steht fest: Teilhabe ist für Menschen mit Behinderung, wie für alle anderen auch, ein Menschenrecht! Es geht also nicht um ein Entgegenkommen der Gesellschaft oder gar einen Gnadenerweis. Im Umkehrschluss ist jeder, der diese Teilhabe verhindert, ein Menschrechtsverletzer. Doch die Menschen mit Behinderung warten noch immer auf eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam leben, spielen, lernen, arbeiten und wohnen. Genau das ist es, was Inklusion ausmacht. Das traurige Fazit nach acht Jahren Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist: Obwohl alle über Inklusion reden – auch in ...
„Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, Begründungen“
Nicht überall, wo Inklusion draufsteht, ist auch Inklusion drin – Was sich alles ändern muss, wenn wir eine wahrhaft inklusive Gesellschaft sein wollen. Von Hubert Hüppe, MdB