Thomas von Aquin entwickelt seinen Begriff der Gerechtigkeit im Anschluss an Aristoteles und bestimmt Gerechtigkeit als jene Kardinaltugend, die eine Person dazu veranlasst, jedem das ihm jeweils Geschuldete oder Zustehende zu geben beziehungsweise zu belassen. Das Ziel der Gerechtigkeit ist das Gemeinwohl. Nun können aber die Verhältnisse, in denen Gerechtigkeit zu üben ist, von unterschiedlicher Art sein, und daher muss zwischen verschiedenen Ausprägungen des allgemeinen Prinzips der Gerechtigkeit unterschieden werden. In dem Fall, in dem der Einzelne der Gesellschaft etwas schuldet, hat er der den Gesetzen gemäßen Gerechtigkeit (iustitia legalis) zu folgen. Ist es hingegen die Gesellschaft, die dem Einzelnen etwas schuldet, hat die ...
Die größte aller Tugenden
Gerechtigkeit und Barmherzigkeit bei Thomas von Aquin – Wie der „Doctor Angelicus“ zusammendachte, was zusammengehört. Von Thomas Heinrich Stark