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Urteil des BGH zu Sozialen Netzwerken

Online-Netzwerke wie Facebook haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs künftig weniger Spielraum bei der Werbung neuer Nutzer über Einladungs-E-Mails. Die Karlsruher Richter werteten es am Donnerstag als unzulässige belästigende Werbung, wenn Nicht-Mitglieder mit solchen E-Mails zur Registrierung aufgefordert werden, ohne dass sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Dabei spiele es keine Rolle, ob als Absender das Netzwerk oder der Bekannte auftauche. Im konkreten Fall geht es um den „Freundefinder“ von Facebook in seiner Version von 2010. Dort wurde Nutzern bei der Registrierung angeboten, ihre E-Mail-Kontakte durchsuchen zu lassen, um „Freunde“ bei Facebook zu finden.

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