Die Diskussion über das Gesetz für die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht ausgestanden. Es sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden individuelle Telekommunikationsdaten bei Verdachtsfällen bis zu zehn Wochen lang speichern dürfen. Sollte auch dieser Entwurf scheitern, liegt das nicht etwa an Streit innerhalb der Koalition, sondern wieder an der Unbedachtheit, mit der die Koalitionäre offenbar zu Werke gingen.
Untauglich und kontraproduktiv?
Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung löst wieder Kritik aus. Von Max-Peter Heyne