In der Diskussion über den Umgang mit menschlichen Embryonen wird der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter besondere Bedeutung beigemessen. Eine grundrechtliche Zäsur an dieser Stelle wäre äußerst „praktisch“, da sie verfassungsrechtliche Einwände gegen den „Verbrauch“ menschlicher Embryonen beseitigen und dem Gesetzgeber freie Hand bei der Regelung zum Beispiel der Präimplantationsdiagnostik (PID) geben würde. Genau hierauf zielt ein Beitrag des Würzburger Rechtsprofessor Horst Dreier ab, der am vergangenen Dienstag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ veröffentlicht wurde. Die von ihm verwendeten Argumente erweisen sich jedoch als nicht stichhaltig. Dreier meint, dass die in den ersten ...
Teilungsfähig und Individuum
Replik auf Thesen des Rechtsprofessors Horst Dreier zum Status von Embryonen. Von Rainer Beckmann