Es gibt kein Recht auf den Tod. Während die Menschenrechtskonvention das Recht auf Leben eindeutig schützt, kennt das internationale Gesetz keinen Anspruch auf den Wunsch zu sterben. Dennoch diskutieren immer mehr Länder Euthanasie als medizinische Option. Man versucht „Sterbehilfe“ zuerst als „menschlich“ darzustellen, um sie schließlich zu legalisieren. In Belgien boxte man das bereits vor Jahren durch. Das resultierte darin, dass sich die Zahl von Euthanasiefällen seit 2002 verhundertfachte. In Kolumbien beschäftigt sich gerade der sogenannte „Staatsrat“ mit derselben Problematik. Im vergangenen Jahr erlaubte das Höchstgericht, Kinder zu euthanasieren.
Tagesposting:
Kolumbianer kämpft gegen Euthanasie. Von Andreas Thonhauser