Zugegeben, die Vereinten Nationen sind nicht gerade dafür bekannt, die brennendsten Verteidiger des ungeborenen Lebens zu sein. Was sich allerdings vergangene Woche in Genf im Rahmen der Tagung des UN-Menschenrechtsausschusses abspielte, stellt bisher Dagewesenes in den Schatten. Bereits im Jahr 2015 entschied das aus 18 unabhängigen „Experten“ bestehende Komitee, Artikel sechs des „Internationalen Paktes über politische und bürgerliche Rechte“ zu überprüfen. Der völkerrechtliche Vertrag garantiert die Einhaltung der Menschenrechte und ist gemeinhin als UN-Zivilpakt bekannt. Artikel sechs befasst sich mit dem fundamentalen Recht auf Leben. Dieses Grundrecht nahm die Expertenkommission unter die Lupe.
Tagesposting: Schlag gegen das Recht auf Leben
Ein fundamentales Recht von Experten unter die Lupe genommen. Von Andreas Thonhauser