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Suhrkamp: Kein gegenseitiger Ausschluss der Gesellschafter

Kein Ende der Dauerfehde beim Suhrkamp-Verlag: Mehrheitsgesellschafterin Ulla Unseld-Berkéwicz und ihr Gegner Hans Barlach sind mit dem Versuch gescheitert, sich gegenseitig als Gesellschafter des Verlags auszuschließen. Das Landgericht Frankfurt wies am Mittwoch zwei entsprechende Klagen zurück. Zwar hätten beide Seiten erhebliche Treuepflichtverletzungen zum Nachteil des Verlags begangen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Bundesgerichtshof habe für einen solchen Fall jedoch entschieden, dass dann nur die Auflösung der Gesellschaft verbleibe, nicht aber der Ausschluss eines Gesellschafters. Barlach hatte die Forderung nach einer Auflösung der Gesellschaft im Laufe des Prozesses zurückgenommen.

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