MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Sudiengebühren in Hessen sind zulässig

Der hessische Staatsgerichtshof hat Studiengebühren in dem Land grundsätzlich für zulässig erklärt. Das 2007 von der CDU-Alleinregierung eingeführte Gesetz verstoße nicht gegen die hessische Verfassung, erklärte das Gericht in Wiesbaden am Mittwoch. Die neue Landtagsmehrheit von SPD, Grünen und Linken will die Studiengebühren von 500 Euro je Semester mit einem neuen Gesetz wieder abschaffen. Weil ein zentraler Passus fehlt, weigert sich der geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch (CDU), das Gesetz in Kraft zu setzen. Der Landtag will den Text bei einer Sondersitzung am 17. Juni korrigieren. Das Gesetz stand auf dem Prüfstand, weil nach Artikel 59 der Landesverfassung Unterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich sein muss.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich