Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Callcentern vorerst einen Riegel vorgeschoben. Die Richter erklärten am Donnerstag in Kassel einige Bestimmungen der 2011 von der hessischen Landesregierung erlassenen sogenannten Bedarfsgewerbeverordnung für unwirksam. Geklagt hatten die Gewerkschaft ver.di und zwei südhessische Dekanate der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Betroffen von dem Urteil ist vor allem Personal in Callcentern, zum Beispiel im Versandhandel, beim Online-Banking oder im Reisegewerbe. Die Landesregierung dürfe zwar Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe festlegen, urteilte der 8. Senat.