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Sieben Mauersteine für Deutschland

Bald ist es wieder soweit: Die Deutschen feiern den Fall der Mauer am 9. November 1989. Noch ist es kein runder Gedenktag. Aber es lohnt sich, innezuhalten und zu fragen, ob es alte und neue Mauersteine gibt, die das Land spalten, weil sie das Recht, die Demokratie und die persönliche Freiheit bedrohen. Unser Autor hat tatsächlich sieben solcher Steine gefunden, die schlecht bearbeitet worden sind. Von Professor Werner Münch
Gibt es alte und neue Mauersteine?

Erster Stein: Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist häufig vom „Volk“ oder vom „Deutschen Volk“ die Rede. Wenn die Vertreter unseres Staates immer öfter dieses Wort vermeiden und stattdessen von „Bevölkerung“ reden, oder beispielsweise die Bundeskanzlerin noch abweisender von denen spricht, „die schon länger hier leben“, dann ist das kein Zufall, sondern eine bewusste Absetzung vom Begriff des Deutschen Volkes. Dieser Stein der falschen Begrifflichkeit stört. Zweiter Stein: In Artikel 3 unseres Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder ...

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