MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Ringen um Macht und Einfluss

Die historischen Wahl- und Ernennungsrechte für Bischöfe: Der Abschluss des Bayerischen Konkordates jährt sich zum neunzigsten Mal. Von Jürgen Schmiesing
Foto: dpa | Der Apostolische Nuntius Eugenio Pacelli – der spätere Papst Pius XII. (vorn) – verlässt nach der Unterzeichnung des Konkordats mit Preußen das Preußische Staatsministerium in Berlin.

Passau und Köln: Zwei deutsche Diözesen, beide gelegen an großen Flüssen, organisiert in der Deutschen Bischofskonferenz und derzeit noch ohne Oberhirten. Über die anstehende Neubesetzung jedoch wird nach verschiedenem Regelwerk entschieden: Für die in Bayern und Nordrhein-Westfalen gelegenen Bistümer gelten verschiedene Konkordate. Diese Verträge regeln neben dem Verhältnis zu staatlichen Organen auch die Bestellung der Bischöfe. Heute jährt sich der Abschluss des Bayerischen Konkordates von 1924 zum 90. Mal. Angesichts der aktuellen Nachfolgedebatten richtet sich an diesem Jahrestag der Blick auf die Geschichte der Wahl- und Ernennungsrechte in den deutschen Konkordaten.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben