Passau und Köln: Zwei deutsche Diözesen, beide gelegen an großen Flüssen, organisiert in der Deutschen Bischofskonferenz und derzeit noch ohne Oberhirten. Über die anstehende Neubesetzung jedoch wird nach verschiedenem Regelwerk entschieden: Für die in Bayern und Nordrhein-Westfalen gelegenen Bistümer gelten verschiedene Konkordate. Diese Verträge regeln neben dem Verhältnis zu staatlichen Organen auch die Bestellung der Bischöfe. Heute jährt sich der Abschluss des Bayerischen Konkordates von 1924 zum 90. Mal. Angesichts der aktuellen Nachfolgedebatten richtet sich an diesem Jahrestag der Blick auf die Geschichte der Wahl- und Ernennungsrechte in den deutschen Konkordaten.
Ringen um Macht und Einfluss
Die historischen Wahl- und Ernennungsrechte für Bischöfe: Der Abschluss des Bayerischen Konkordates jährt sich zum neunzigsten Mal. Von Jürgen Schmiesing