MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

„Religionsneutrale Zone“

Muslim klagt Beten in der Schule ein. Von Birgit Wilke

Das Urteil sorgte für Aufsehen: Im vergangenen Jahr entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, dass ein muslimischer Schüler sein Mittagsgebet an seiner Schule in Berlin-Wedding nicht verrichten darf. Bei der Verkündung begründeten die Richter dies mit der Gefährdung des Schulfriedens. Es könne zu einer Art Wettbewerb zwischen den Religionen kommen, weil die Jugendlichen dort aus rund 30 verschiedenen Kulturen stammen. Der Einrichtung seien Vorkehrungen, dass jeder Schüler ungestört beten könne, nicht zuzumuten. Am Mittwoch befasst sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich