MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Redlichkeit in der Wissenschaft lässt sich nicht verordnen

Nur ein rechtlicher Begriff des Plagiats kann das Abschreiben eindämmen, Ethik hilft kaum weiter. Von Alexander Riebel

Die Täuschung gehört zum Geschäft, Plagiate haben bei universitären Abschlussprüfungen eine lange Tradition. Es gibt gewerbliche Ghostwriter, die für hohe Summen käuflich sind. Doch die Sanktionen sind sehr unterschiedlich. In Bayern kann man eine juristische Prüfung wiederholen, in der abgeschrieben wurde, in Baden-Württemberg geht das nicht, und in Nordrhein-Westfalen kann die Täuschung bei einer Hochschulprüfung sogar zu einer Ordnungswidrigkeit plus 50 000 Euro Geldstrafe führen.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben