Die Präimplantationsdiagnostik PID darf in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. Denn die gezielte genetische Untersuchung auf Erbkrankheiten oder Chromosomenanomalien eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird, darf nicht als Selektionsinstrument genutzt werden. Laut der „Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ vom Februar 2013 entscheiden von den Bundesländern eingesetzte Ethikkommissionen nur auf schriftlichen Antrag, ob die PID durchgeführt werden darf.
Recht auf ein gesundes Kind?
Der Fernsehfilm „Ellas Entscheidung“ zeigt realistisch die Selektion in der Petrischale bei der PID, aber auch die Liebe einer Mutter zu ihrem kranken Kind. Von José García