Die Überschrift zur Papst-Wahl „Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab“ hat der „tageszeitung“ („taz“) eine Rüge des Deutschen Presserats eingebracht. Mit dem Titel zu einem Kommentar über die Wahl des Argentiniers Jorge Bergoglio zum Papst Franziskus habe die Zeitung grob gegen das Sorgfaltsgebot verstoßen, teilte der Presserat am Donnerstag in Berlin mit. Die Überschrift des Beitrags in der gedruckten „taz“ am 15. März sei eine unbewiesene Tatsachenbehauptung. Die Erkenntnisse über die Nähe des Papstes zur argentinischen Militärdiktatur reichten nicht aus, um sie mit der Bezeichnung „Junta-Kumpel“ als erwiesen darzustellen.