Niemand kann sich aus religiösen oder Gewissensgründen von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße am Donnerstag entschieden. Es wies die Klage eines freikirchlichen evangelikalen Pastors ab, der keine Rundfunkgebühren zahlen will. Er hält die öffentlich-rechtlichen Programme für gottlos und unmoralisch. Bibelgläubige Christen und ihr Glaube würden verunglimpft und lächerlich gemacht. Die Verwaltungsrichter wiesen diese Argumentation zurück. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags verstoße nicht gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Im Gegenteil verpflichte die Verfassung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Vielfalt der Inhalte.