Die Kirchen und Religionsgemeinschaften dürfen in Österreich künftig nicht mehr darauf vertrauen, einen Vertreter im obersten Aufsichtsgremium des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu haben. Bisher gehört dem Stiftungsrat des ORF, der zwar kein Monopol mehr hat, aber noch immer eine dominante Stellung in der österreichischen Medienlandschaft besitzt, je ein Vertreter der gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, der Hochschulen sowie der Kunst an. Durch eine Änderung des ORF-Gesetzes, die am 15. April in Kraft tritt, wird dieser Automatismus fallen. Künftig entscheidet der ORF-Publikumsrat frei, wer in den Stiftungsrat einzieht.
Noch mehr Parteien-Einfluss auf ORF
Kardinal Schönborn besorgt über angemessene Vertretung der Zivilgesellschaft. Von Stephan Baier