Stellen wir uns vor, ein Ehemann riefe seiner todkranken Frau, die in suizidaler Absicht auf dem Brückengeländer steht, aufmunternd „Spring doch!“ zu, ja, gäbe ihr sogar einen kleinen Stoß, so dass sie schließlich in den Tod stürzt: Nicht nur würden empörte Schlagzeilen tagelang den Boulevard erregen, eine große Mehrheit – ganz unabhängig von der Weltanschauung des Einzelnen – wäre sich wohl einig: Solches Handeln würde als „Unding“, als menschenunwürdig empfunden, ob der Einzelne nun philosophisch begründen könnte, warum er dieser Auffassung ist oder ob er nur seiner natürlichen Intuition folgt.
Naturrecht als Rechtsfundament Europas:
Das Rad des Rechtsempfindens muss man nicht neu erfinden: Schon die Experten der Antike hatten ein gutes Gespür für das, was geht und was nicht geht. Eine Haltung, die nicht nur das kirchliche Denken tief beeinflusst hat, sondern auch die gesamte Rechtsentwicklung Europas. In dunkleren Zeiten immerhin die Akteure des Widerstands. Heute verdient diese Sicht genauso Beachtung. Bei Tagungen und im wahren Leben. Von Monika Metternich