Es war ein historischer Tag, der 6. Oktober 2015, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied: Die von Facebook von einem österreichischen Nutzer (über einen Server in Irland) gesandten und in den USA gespeicherten persönlichen Nutzerdaten seien dort nicht sicher. Daher werde das Persönlichkeitsrecht des Nutzers von Facebook nach Art. 7 und 8 der EU-Charta verletzt. Die Konsequenz: Das zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union im Jahr 2000 geschlossene Abkommen, wonach die USA wegen ihres nationalen Datenschutzniveaus als „safe habor“ (sicherer Hafen) für die persönlichen Daten europäischer Nutzer betrachtet werden, ist nichtig.
Mehr als ein Produkt
Das klassische „Bild vom Menschen im Recht“ wird bedroht von digitalen Kontrolleuren und Großunternehmen mit ungehemmten Profitinteressen. Was kann man dagegen tun? Grenzen markieren ist schwierig, aber nötig. Von Friedrich Graf von Westphalen