Ärztinnen und Ärzte achten das Recht ihrer Patientinnen und Patienten, die Ärztin oder den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln. Den begründeten Wunsch der Patientin oder des Patienten, eine weitere Ärztin oder einen weiteren Arzt zuzuziehen oder einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden, soll die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt in der Regel nicht ablehnen.“ Diese Sätze, so schwerfällig und aufgebläht abgefasst, finden sich in der Berufsordnung der deutschen Bundesärztekammer.
Mängel der feministischen Sprachveränderung
Den Einfluss des Gender-Mainstream in der Sprache aufhalten – Tomas Kubelik erhielt den „Jürgen-Moll-Preis“. Von Katrin Krips-Schmidt