Die Geheimdienste wollen etwas über Inhalte von Kommunikation am Telefon oder im Internet erfahren. Das ist bei der Vorratsdatenspeicherung nicht der Fall. Hier geht es gerade nicht um Inhalte, sondern um Daten, die den Handy-Standort betreffen, Name, Anschrift oder Rufnummer, Verbindungsdaten zu SMS oder die Dauer einer Telefonverbindung. Dass es um diese Rahmendaten der Kommunikation geht, ist wesentlich für die Beurteilung der Vorratsdatenspeicherung; wenn es dabei bleibt. Am Dienstag verhandelte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über Beschwerden gegen die EU-Richtlinie zur vorsorglichen Speicherung von Telekommunikationsdaten; ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.
Kommentar: Nicht so harmlos, wie es klingt
Von Alexander Riebel