Kann ein behindertes Kind ein Schaden sein? Und falls man diese Fragestellung empört zurückweist: Unter welchen Umständen darf es als solcher behandelt werden? Diese makabren, einer sich sozial wähnenden Gesellschaft ganz unangenehmen Fragen werden in Österreich derzeit mit Leidenschaft debattiert, weil Justizministerin Claudia Bandion-Ortner gewagt hat, ein Tabu zu brechen. Dieses Tabu lautet: Über Abtreibung darf in Österreich nicht gesprochen werden – abgesehen von dem fatalen politischen Dogma, dass an der Fristenregelung nicht gerüttelt werden dürfe.
Kommentar: Beschädigte Gesellschaft
Von Stephan Baier