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In bioethischen Fragen gespalten

Wann beginnt oder endet Menschsein in den Prozessen des Entstehens des Lebens? Bei der ethischen Bewertung des Klonens, der Abtreibung und des Lebensschutzes herrscht in islamischen Ländern eine große Vielfalt an Deutungen. Religiöse Gremien, Behörden sowie nationale Ethikräte entscheiden. Mediziner bestimmen dabei die Tagesordnungen. Teil 8 der „Tagespost“-Serie zum Islam Von Thomas Eich
Foto: dpa | Nicht islamische Rechtsgelehrte, sondern Mediziner sind bestimmend bei der Beurteilung bioethischer Fragen. Der Koran lässt keine eindeutige Interpretation zu.

Bioethische Themen rühren in den meisten Fällen unmittelbar an Fragen des Menschseins an sich. Was genau unterscheidet den Menschen vom Tier? Wann beginnt oder endet Menschsein in den Prozessen des Entstehens und Vergehens menschlichen Lebens? Letztendlich sind dies die Fragen, über die man diskutiert, wenn man fragt, ob Abtreibung und genetische Eingriffe erlaubt oder das Hirntodkriterium akzeptiert werden sollen, demzufolge ein Mensch als tot gilt, wenn seine Hirntätigkeit unwiederbringlich ausgefallen ist, durch Maschinen Atmung und Herzschlag aber noch aufrecht erhalten werden.

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