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Im Übergang vom Leben zum Tod

Ob es eine Christenpflicht zur Organspende gibt, mag heute dahingestellt bleiben. Aber dass es eine Christenpflicht gibt, sich über deren Voraussetzungen zu informieren, kann nicht bezweifelt werden – Zur Debatte um das Kriterium des Hirntodes. Von Hans-Bernhard Wuermeling
Foto: dpa | Assistenzärzte simulieren in der Universitätsklinik der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz für Journalisten die Reanimation eines sogenannten Herzstillstand-Opfers. Diese Möglichkeiten stellen den Zeitpunkt in Frage, wann der Mensch tot ist.

Das Hirntodkonzept besagt, dass ein Mensch tot sei, wenn sein gesamtes Gehirn abgestorben ist. Einwände dagegen sind in der „Tagespost“ (siehe unten „Info“) ausführlich und mit Leidenschaft vorgetragen worden. Die Transplantationsmedizin greift auf das Hirntodkonzept zurück, weil sie sich der „dead donor rule“ verpflichtet fühlt, also der Regel, dass ein Organspender tot sein müsse, wenn man ihm Organe entnehme. Insoweit ist sie sich mit dem Papst einig, der solche Organspenden nur „ex cadavere“, also nur von einer Leiche, für zulässig hält. Nun gibt es aber zu wenig Spenderorgane.

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